Fach­ge­rech­te Entsorgung

Asbest­ent­sor­gung nach TRGS 519

Für Arbei­ten im Rahmen von Sanie­rungs­maß­nah­men sind beson­de­re Regeln und Vorschrif­ten bei der Entsor­gung asbest­hal­ti­gen Mate­ria­li­en zu beach­ten. Die Regeln für Gefah­ren­stof­fe legen fest, dass alle verbun­de­nen Täti­gei­ten im Bereich der Asbest­ent­sor­gung nur von sach­kun­di­gen Perso­nen durch­ge­führt werden dürfen.

Durch spezi­el­le Schu­lun­gen und Weiter­bil­dun­gen hat unser Perso­nal die Berech­ti­gung, Asbest fach­ge­recht zu entsorgen.